Flächennutzungsplan (FNP)

26.4.2018

Zweite Abstimmung über den neuen Flächennutzungsplan (FNP):

Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 26.4.2018 sah eigentlich vor, dass der neue FNP als Vorentwurf „ausgelegt“ wird, d.h. Offenlegung zur Beurteilung durch übergeordnete Behörden und um Bürgern die Möglichkeit der Einwendungen zu geben.
Obwohl nur „Vorentwurf“, hätte der Beschuss zur Auslegung es deutlich schwieriger gemacht, dem Wahnsinn mit Ausweisung von 3,4 ha neuem Bauland im Grün noch Einhalt zu gebieten. Ein formaler Schwachpunkt – und die vielen Zuhörer im Saal ! - ermöglichte es uns, die Beschlussfassung via Antrag aus der Tagesordnung zu streichen.

 

Zweiter kleiner Erfolg: eine entlarvende Formulierung wurde gestrichen!
Es war beabsichtigt, die Baulandneuausweisung „Im Grund“ schon nach 2 Jahren umzusetzen, wenn bis dahin noch keine Realisierung von Wohnraum auf die Fläche an der Richard-Wagner-Straße in Aussicht stünde. Es ist aber absolut fraglich, ob der laufende Erbrechtsstreit um diese Fläche bis dahin überhaupt entschieden ist (Urteil/Einspruch etc.). Und das wissen auch der Bürgermeister und seine SPD und die FWD-Ratsmitglieder, die die Fläche im Grund als Bauland ausweisen wollen, wozu die CSU natürlich eifrig nickt. Ein kleiner, leicht zu überlesender Nebensatz sollte die schnelle Realisierung „Im Grund“ ermöglichen!!!
In den verbalen Äußerungen der Befürworter heißt es immer, das machen wir ganz zuletzt, das ist nur eine Vorhaltefläche. Diese Formulierung im Beschlussvorschlag zeigte aber: Das Gegenteil ist der Fall. Der Satz, nur zwei Jahre warten zu wollen, zeigte das überdeutlich. Auf unseren Antrag hin ist dieser zwar raus, aber die Absicht der baldigen Umsetzung bleibt natürlich. Das zeigt sich an vielen Stellen:

  • Von den Befürwortern wird ständig dargestellt, das Bürgergutachten wolle mindestens 0,5% jährlichen Einwohnerzuwachs.
  • Um diese Zahl möglichst hoch anzusetzen, benutzt man die höchste verfügbare Ausgangszahl – die aus dem eigenen Meldeamt. Kann man ja gelten lassen, der Clou kommt aber gleich...
    Wie viele Einwohner in 15 Jahren zusätzlich in Planegg wohnen sollen, wird dann auch noch mit „Zinseszins“ (1) hochgerechnet.  
  • Wenn es aber drum geht, als Argument für neue Baugebiete darzustellen, dass Planegg seit 10 Jahren Stillstand, also null Wachstum, erlebt, greift man im FNP-Entwurf jetzt nicht mehr auf die eigenen, höheren Melderegister-Zahlen zurück. Nun bedient man sich trickreich einer Statistik des Planungsverbandes. Diese bescheinigt Planegg sogar ein kleines Einwohnerminus in diesem Zeitraum! Erstaunliches Statistikwesen, zu begründen mit den fehlerhaften Zahlen des Zensus? Wir hätten demnach nur gut 10.500 Einwohner, 600 weniger als die eigene Zahl auf der Gemeinde-Homepage. Das eigene Melderegister weist einen Zuwachs von 470 Einwohnern seit 2007 auf! Das entspricht einem jährlichen Wachstum von ca. 0,45%.
  • Es gab im Bürgergutachten auch Stimmen für 1% jährliches Wachstum. Als Mittelwert gerechnet: 0,7%, wird natürlich auch verzinst. Je nach Auslegung kann/muss man das so stehen lassen.
  • Aber: Man fängt erst 2020 mit der Hochrechnung an! Die bereits geplanten/beschlossenen/im Bau befindlichen Zuwächse an Wohnraum bleiben unberücksichtigt! Da fallen die 350 Einwohner, die Martinsried bis dahin in der neuen Ortsmitte zuwachsen, gleich mal unter den Tisch.
    Nähme man sie ehrlicher Weise dazu, wäre das gewünschte Wachstum, egal ob 0,5% oder 0,7%, schon für Jahre erreicht. Da ginge dann ja 5 Jahre lang gar nichts mit Bauen in Planegg, also lieber „getrickst“.
  • Ein Einwohnerzuwachs, der sich durch Ausschöpfung bestehenden Baurechts ganz von selbst ergibt (z.B. durch Dachausbauten, neue Doppel- oder Reihenhäuser statt altem Einfamilienhaus, zwei statt 1 Haus auf großen Grundstücken), wird zwar an einer Stelle im FNP als „enormes Potenzial“ genannt, findet sich dann aber in den Prognose-Wachstums-Zahlen nicht mehr.
  • Dann gibt es da noch einen „Auflockerungsbedarf“, beziffert mit 169 bis 514 Einwohner. Dies soll den erhöhten Bedarf an Wohnfläche pro Einwohner widerspiegeln. Im Würmtal wohnt man gerne großzügig, anders als in der Stadt auf engem Raum. Es ist völlig klar, dass daraus zwar ein hypothetischer Flächenbedarf resultiert. Aber solange man in Einwohnerzahlen rechnet, kann man dafür nicht einfach Einwohnerzahlen draufschlagen. Das ist mathematischer Unsinn (2)! Wird aber gemacht, um auf möglichst viel Wachstum zu kommen. Unser Antrag, den Passus zu streichen, hat die Gemeinderatsmehrheit offenbar überfordert. Er wurde abgelehnt. So steht jetzt eine mathematisch falsche Aussage im Entwurf. Mal sehen, ob 4 Wochen Nachrechnen ausreichen, den Fehler zu erkennen.

 

Fazit: Wir haben 2013 erreicht, den Antrag der CSU und FWD, die Flächen „Im Grund“ zu bebauen, zurückzustellen, bis die Bürgerwerkstatt sich zur Ortsentwicklung Gedanken gemacht hat. Die SPD war um diesen Antrag froh und hat mitgestimmt. Der CSU hat das Bauvorhaben Stimmen gekostet, der SPD – und uns – sicher Stimmen gebracht. Nun will die SPD nichts mehr davon wissen. Nun machen sie sich, statt seinerzeit die CSU, mit den FWD gemeinsam für das neue Baugebiet „Im Grund“ stark. Die CSU bleibt ganz ruhig, soll sich doch diesmal die SPD eine blutige Nase bei den Wählern holen. Das Wohngebiet kommt ja nun mit den Stimmen von SPD, FWD und CSU wie von ihr 2013 gewünscht.
Obwohl das Bürgergutachten als oberste Prämisse klarstellt: Grün erhalten und wenn Einwohnerzuwachs, dann extrem moderat, vorrangig als Innenverdichtung und vorrangig zur Versorgung Einheimischer.

Eine Baulandausweisung „Im Grund“ braucht es dafür nicht!

 

Aber das Bürgergutachten hat offenbar einen Wachstumswahnsinns-Virus bei der SPD aktiviert. Jetzt müssen die Planegger Bürger in großer Zahl als „Virus-Abwehr“ auf den Plan treten, um den Unsinn vielleicht noch zu verhindern. Mit unseren 4 Stimmen im Gemeinderat schaffen wir das alleine nicht.

 

Wir informieren weiter an dieser Stelle – bleiben Sie dran!

 

Bericht aus dem MM hier  aus der SZ hier

 

(1): Zinseszinsrechnung: jede Wette: daran hat von den Bürgergutachtern niemand gedacht, wenn er/sie sich für 0,3% oder 0,5% oder 1% Einwohnerzuwachs jährlich entscheiden musste. Bei 10500 EW sind 0,5% 52,5 EW, in 15 Jahren 788 EW. Halt, nicht ganz richtig, weil nach dem ersten Jahr gibts ja dann schon 10552,5 EW und davon sind dann 0,5% eben schon 52,76 EW und so weiter. Das nennt man Zinseszinsrechnung, In unserm Beispiel 10500*(1.005)^15=11316, also 816 EW Zuwachs, statt 788 linear gerechnet. Dann geben die eigenen Meldedaten eine höhere Ausgangszahl her, 11186, dann gibts mit Zinseszins 869 EW. Solche Spielchen macht man doch nur, wenn man auf die höchstmögliche Zahl kommen will. Das ist nicht falsch, hat aber doch einen Anflug von Lächerlichkeit. Was an Unlauterkeit grenzt ist das Argumentieren mit immer genau den Ausgangszahlen, die einem in den Kram passen: Melderegister ist gut für die Berechnung des angeblich gewünschten EW-Zuwachses. Wenn es aber darum geht, wie sich Planegg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, dann lieber nicht das Melderegister heranziehen, weil da müsste man ja den Schluss ziehen, dass man GAR NICHTS tun muss, um annähernd 0,5% jährliches Wachstum zu haben. Es ist ja kaum was gebaut worden, trotzdem sind die EWZahlen um 470 gestiegen. Generationenwechsel und sukzessives Ausschöpfen bestehenden, nicht voll ausgeschöpften Baurechts würde das leicht erklären. Aber dann bräuchte man kaum neue Wohngebiete ausweisen.

 

(2): Auflockerungsbedarf: die Erfahrung zeigt, dass der Wohnraum, den eine Person im Schnitt belegt immer weiter zunimmt. Wenn das stimmt, muss Wohnraum zugebaut werden, nur um die EW-Zahl stabil zu halten. Dieser Flächenbedarf addiert sich dann zu dem Flächenbedarf für zusätzliche Einwohner. Wenn ich also für 100 EW 10000 qm Wohnfläche bauen muss, verliere ich gleichzeitig EW aus dem Bestand, wenn die immer mehr Fläche pro EW haben wollen und das nicht berücksichtigt wird. Damit ich die nicht verliere, kann ich entweder das gleich in Flächenbedarf umrechnen oder so tun, als ob ich nicht nur für 100, sondern für 130 EW zum Beispiel bauen muss, damit am Ende aber trotzdem nur um 100 EW mehr in der Gemeinde wohnen. Das ist der Auflockerungsbedarf. Zur Ermittlung von Flächenbedarf kann man das so machen. Aber eine Aufrechnung auf den Einwohnerzuwachs geht natürlich nicht. Man will ja nicht 130 EW mehr haben, sondern nur 100. Da muss man dann zwar mehr Fläche bauen, als nur die 100 benötigen, aber am Ende sinds trotzdem nur 100 EW mehr. Das Rathaus rechnet aber die "Auflockerungseinwohner" einfach auf den "gewünschten" EW-Zuwachs drauf. Falsch. Aber man kanns ja mal probieren. ..