Flächennutzungsplan (FNP)

22.3.2018

Erste Abstimmung über den neuen Flächennutzungsplan (FNP):

In der Gemeinderatssitzung am 22.3.2018 ging es um etliche Änderungsanträge der Fraktionen zum Verwaltungsentwurf des FNP. Der Grünen Gruppe 21 ging es dabeivor allem

  1. um die Sicherung des möglichst freien Zugangs zur Würm, sowohl im Ortszentrum zwischen Bräuhausstraße und Pasingerstraße als auch auf Höhe Steinkirchen. Im Ortszentrum besteht seit Langem ein Vorkaufsrecht der Gemeinde, um die bestehende Bebaung dor langfristig zu reduzieren. Das wollten wir aufrecht erhalten. Dies fand leider keine Mehrheit. Es bleibt zwar nun vorerst bestehen, soll aber in einem Bebauungsplan so reduziert werden, dass nur mehr ein Streifen entlang der Würm in Gemeindeeigentum überführt wird, was erst auf rechtliche Machbarkeit überprüft werden muss. Auf Höhe Steinkirchen wird nun an der Pasingerstraße ein Streifen Mischgebiet ausgewiesen, das Würmufer soll aber zugänglich werden. Somit konnten wir unsere Vorstellung der Freihaltung ohne gewerbliche Nutzung auch nur zum Teil umsetzen.
  2. um die Umsetzung des nur sehr moderaten Bevölkerungszuwachses, das im Bürgergutachten auf 0,5 bis maximal 1% pro Jahr festgeschrieben wurde. Angesichts des bestehenden Nachverdichtungspotenzials durch noch nicht ausgeschöpftes aber bereits bestehendes Baurecht (verschiedene Bebauungspläne, Ortsmittenplanung Martinsried, Alexander-Fleming-Str, Bahnhof Planegg, Herzog-Wilhelm-Str., Richard-Wagner-Str., MPI-Wohnflächen Am Klopferspitz) bedarf es dazu keiner Neuausweisung auf Privatgrund. Deshalb hatten wir beantragt, auf eine einzeilige Neuausweisung an der Münchner-Str. / Im Grund zu verzichten. Ganz anders argumentierten die Freien Wähler, die eine Vergrößerung dieser Neuausweisung beantragt hatten. Dem hat sich die SPD angeschlossen.

Wir halten die Neuausweisung von Bauland auf Privatgrund für eine krasse Fehlentscheidung. Die SPD argumentiert mit dem hohen Bedarf an erschwinglichem Wohnraum. Das mag zutreffen, ist aber so nicht zu bewerkstelligen. Gerade an der Münchner Straße wird man keinen Geschoßwohnungsbau realisieren können. Für untere Einkommensklassen wird dort nichts entstehen können, selbst wenn der Grundeigner bereits 30% soziale Bodennutzung in Aussicht gestellt hat. Was sind das überhaupt für Vorabvereinbarungen zwischen Grundeigner und Bürgermeisteramt?

Die Freien Wähler redeten das Bürgergutachten ganz unverhohlen schlecht: die 50 Hanseln des Bürgergutachtens könnten nicht den Bedarf der Bevölkerung widerspiegeln, der sich viel besser in der kürzlich stattgefundenen Bürgerbefragung Wohnraum niederschlagen würde. Dazu ist zu sagen, dass die "50 Hanseln" des Bürgergutachtens nach Kriterien der Repräsentativität ausgewählt wurden. Man kann ja anderer Meinung sein oder andere Interessen verteten, aber dem Amtseid eines Gemeinderates, dem Wohl der Gemeinde zu dienen, entspricht es nicht, den hohen Stellenwert des Bürgergutachtens in Abrede zu stellen. Natürlich gibt es einen Widerspruch zwischen Bedarf und erklärtem Willen der Bevölkerungsentwicklung. Durch die bestehenden Regeln des Wohnungsbaus lässt sich der Bedarf an erschwinglichem Wohnraum aber nicht decken, ohne das Gesicht der Gemeinde vollständig zu ändern. Anstatt zu überlegen, wie auf diese Situation so reagiert werden kann, dass die 0,5% eingehalten werden, geben Freie Wähler und SPD einfach das Ziel des Bürgergutachtens auf. Die Grüne Gruppe 21 ist der Auffassung, dass dauerhaft erschwinglicher Wohnraum nur auf gemeindeeigenen Flächen realisiert werden kann. Wir haben deshalb - zum Teil schweren Herzens - der Bebauung des Walls in Martinsried und kleinen Abrundungen zugestimmt. Zusammen mit der Umgestaltung des Bahnhofsareals können dort Gemeindewohnungen realisiert werden, die so gut es die Gesetzeslage (noch) zulässt, Einheimischen nach dem Punktesystem der Wohnungsvergabe an Bedürftige bevorzugt vermittelt werden können.

Bericht aus dem MM hier