Flächennutzungsplan (FNP)

17.5.2018

Dritte Abstimmung über den neuen Flächennutzungsplan (FNP):

Pressemitteilung

 

Bürgergutachten nun doch „für die Katz“!

 

 

Im Vorfeld zur nun beschlossenen Auslegung des Flächennutzungsplans gab es bereits hitzige Diskussionen im Gemeinderat, Unterschriftenlisten kursieren und ein Bürgerbegehren wird angestrebt. Grund ist die 2013 von der CSU, heute von den Freien Wählern und der SPD maßgeblich vorangetriebene mögliche Bebauung Im Grund, im Außenbereich. Hinter der vorderen Häuserzeile sollen zwei 1,4 ha und 2 ha große Flächen als Wohngebiet ausgewiesen werden, wo heute Landwirtschaftliche Nutzfläche ist und derzeit der Raps blüht.

 

 

Die Grüne Gruppe 21 sieht in neuen Wohnbauflächen im Außenbereich Im Grund nur die Ultima Ratio, wenn alle Flächen innerhalb des Ortes bebaut, alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und nach wie vor ein Defizit an günstigem Wohnraum besteht. Die Grüne Gruppe 21 mit ihrem Vorsitzenden Herbert Stepp hat mit ihren gestrigen Anträgen zum Auslegungsbeschluss für den Flächen-nutzungsplan (FNP) erreichen wollen, dass die bauliche Entwicklung auf sämtlichen ausgewiesenen Entwicklungs- und Potentialflächen sowie die private wie gemeindliche Innenverdichtung im bestehenden Baurecht durch ein Monitoring laufend überwacht wird. Via eines sinnvollen Monitorings (auf Basis der Einwohnermeldezahlen) sollte erreicht werden, dass wenn durch Baumaßnahmen innerorts das Bevölkerungswachstum den im Bürgergutachten festlegten Rahmen von 0,5 - 0,7% pro Jahr erreicht, keine Bauflächen im Außenbereich oder an den ausgewiesenen Ortsrändern zur Realisierung kommen. Dieser Antrag aber fand aber keine Mehrheit.

 

 

Ohne ein Monitoring, ist die von BGM Hofmann ausgegebene Losung für Wohnraum-Schaffung: „Innenverdichtung vor Nutzung Außenflächen“ und die Wachstums-Vorgaben des Bürgergutachtens  gemäß Herbert Stepps Ausführungen nicht kontrollier- und nachprüfbar und auch für die Gemeinderäte der nächsten „Generation“ nicht als ernst gemeint erkennbar, geschweige denn verpflichtend. Der Wohnbauentwicklung im Außenbereich „Im Grund“, sind damit keine wirklichen Grenzen gesetzt.

 

 

Nachdem der Antrag auf die komplette Herausnahme der neuen Wohnbau-Flächen im Außenbereich sowie die alternativ beantragte Zurückstufung der beiden zusammen 3,4 Hektar großen Flächen als reine „Vorbehaltsflächen Wohnen“ scheiterte, fand immerhin eine Minimal-Variante eine Mehrheit. Die SPD wie auch die Freien Wähler konnten sich mit dem dritten Vorschlag der Grünen Gruppe21 anfreunden: die schon im ursprünglichen Plan eingezeichnete Wohnbaufläche Im Grund sollte belassen, aber die zweite, größere Fläche von 2 ha, die ja erst auf Antrag der Freien Wähler dazukam, nur als Vorbehaltsfläche eingezeichnet werden. Um diese dann realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan erneut geändert werden. Dies stellt eine natürliche Hürde für eine gewollte Bebauung dar, denn um hier einen Bebauungsplan aufzustellen, bedarf es dann schon einer guten Begründung und intensiver Diskussion im Gemeinderat. Es ist auch ein Zeichen an die künftigen Gemeinderäte, dass aus heutiger Sicht diese Flächen nur für wirkliche Notfälle vorgehalten werden.

 

Für die Mitglieder der Grünen Gruppe21 war aber dieser Minimal-Konsens ohne entsprechendes Monitoring nicht zustimmungsfähig. Denn die ursprünglich damit verknüpfte Vorgabe, dass diese großen Flächen im Außenbereich nur dann sukzessive entwickelt werden dürfen, wenn sich die Wachstumsquote von durchschnittlich 0,5 bzw. 0,7% (je nach Lesart des Bürgergutachtens), über mindestens 5 Jahre nicht durch Nachverdichtung oder innerörtliche Potentialflächen realisiert werden, wurde via Abstimmung rausgenommen.

 

 

Diese „Wachstumskontrolle“ hätte nach Aussage der Grünen Gruppe21 das garantiert, was Anneliese Bradel eingangs in ihrer Rede forderte: ein langsames und begrenztes Wachstum, das den Ortscharakter und gewachsene Traditionen erhalten hilft. Und der Gemeinde Zeit ließe, die Infrastruktur laufend anzupassen und Konzepte für die nach wie vor ungelösten Verkehrsprobleme an Germeringer-, Münchner-, Pasinger Straße und anderen zu entwickeln. Für einen Flächennutzungsplan, der zum Thema Wohnen und Gewerbe dem Leitbildprozess und damit dem als Basis dienenden Bürgergutachten entsprochen hätte. Das ist nun nach Ansicht der Gruppe nicht der Fall.