Flächennutzungsplan (FNP)

13.10.2018

Die Behandlung des Flächennutzungsplans im Gemeinderat hatte bereits vor der Auslegung eine mehrere Sitzungen umfassende Vorbehandlung hinter sich, entsprechend zahlreiche Beschlussanträge und Beschlüsse. Aus Sicht der Grünen Gruppe 21 war am Ende der ausgelegte Entwurf nicht zustimmungsfähig. Wir gaben deshalb folgende Notiz zu Protokoll:

 

Protokollnotiz der Grünen Gruppe 21 und Gemeinderatsmitglied von Schall-Riaucour

Die Grüne Gruppe 21 und Gemeinderatsmitglied von Schall-Riaucour sprechen sich gegen den Gesamtbeschluss aus, weil die Vorgaben des Bürgergutachtens und der Leitlinien bezüglich der angestrebten Bevölkerungsentwicklung und daraus abgeleiteter Flächenwidmung bei weitem verfehlt werden, d.h. in keiner Weise mehr als moderat zu bezeichnen sind. Alle Vorschläge zur Aufnahme von Maßgaben, die geeignet sind, die Entwicklung zu begrenzen, fanden keine Mehrheit. Damit steht nicht in Aussicht, dass sich im weiteren Prozess eine Verringerung oder ausreichende Priorisierung der Flächennutzung erreichen lässt. Eine Ausweisung von Flächen „im Grund“ als Wohngebiet ist weiter abzulehnen, ebenso eine Ausweitung von Gewerbegebietsflächen und Beeinträchtigung des Waldrandes in Martinsried. Das dem Monitoring zugrunde liegende Zahlenwerk ist ihrer Meinung nach  lücken- und fehlerhaft und übersteigt den in den Leitlinien gesteckten Rahmen bei Weitem.

 

 

 

Speziell zum Neubaugebiet „Im Grund“ (= Fläche W7) hatten wir in dieser bisher letzten Gemeinderatssitzung dazu nochmal alles versucht, diese „Ortsabrundung“ zu verhindern, aber nur das Minimalziel erreicht, wie folgende Beschlussserie dokumentiert:

 

Antrag der Grünen Gruppe 21 vom 14.05.2018

 Der Beschluss des Gemeinderates vom 22.03.2018 wird mit Bezug zur Fläche W7 aufgehoben. Eine Ausweisung als Wohngebiet wird nicht vorgenommen. Die Fläche verbleibt als landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplanentwurf. Die Grafiken des Monitoring-Beschlusses werden entsprechend angepasst.

 Abstimmungsergebnis: 8:15, der Antrag ist damit abgelehnt

 Protokollnotiz:

 Die FDP Fraktion, die Grüne Gruppe 21  und Gemeinderatsmitglied Sammataro bitten um namentliche Nennung, dass sie sich dafür ausgesprochen haben.

 

Antrag der Grünen Gruppe 21 vom 14.05.2018

Die Wohnbaufläche W7 wird als „Vorbehaltsfläche für eine künftige Wohnbauentwicklung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen“ ausgewiesen und darf nur dann sukzessive entwickelt werden, wenn sich eine Einwohnerentwicklung von durchschnittlich 0,5% pro Jahr über mindestens 5 Folgejahre nicht durch Nachverdichtung ergibt oder durch Wohnungsbau auf den anderen Potenzialflächen realisiert werden kann. Die Grafiken des Monitoring-Beschlusses werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis: 8:15, der Antrag ist damit abgelehnt

 

Antrag der Grünen Gruppe 21 vom 14.05.2018

Die Wohnfläche W7 wird in zwei Teilbereiche aufgeteilt, entsprechend der ursprünglichen Verwaltungsvorlage (W7-I: 1,4 ha; W7-II: 2 ha) und im Bereich W7-II als „Vorbehaltsfläche für eine künftige Wohnbauentwicklung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen“ ausgewiesen und darf nur dann sukzessive entwickelt werden, wenn sich eine Einwohnerentwicklung von durchschnittlich 0,5% pro Jahr über mindestens 5 Folgejahre nicht durch Nachverdichtung ergibt oder durch Wohnungsbau auf den anderen Potenzialflächen realisiert werden kann. Die Grafiken des Monitoring-Beschlusses werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis: 6:17, der Antrag ist damit abgelehnt

 

Antrag der Grünen Gruppe 21 vom 14.05.2018

Die Wohnfläche W7 wird in zwei Teilbereiche aufgeteilt, entsprechend der ursprünglichen Verwaltungsvorlage (W7-I: 1,4 ha; W7-II: 2 ha) und im Bereich W7-II als „Vorbehaltsfläche für eine künftige Wohnbauentwicklung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen“ ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis: 21:2

 

Die weiteren Beschlussanträge der Grünen Gruppe 21 und das Ergebnis, die abgelehnten in roter Schrift, die zugestimmten in grüner Schrift.

 

Auf den westlichen Kopfbau am Marktplatz Martinsried wird verzichtet, also dort kein Misch- oder Wohngebiet ausgewiesen. (9:11)

 

Auf dem jetzigen Grünwall zwischen Röntgen- und Fraunhoferstraße wird statt „Mischgebiet“ „Wohngebiet“ ausgewiesen. (16:4)

 

Die Fläche am Sportzentrum/Sportivo wird bis zur Gemeindegrenze als Sonder-gebiet „Sport“ ausgewiesen. (5:15)

 

Eine Westerweiterung des Gewerbegebietes an der Fraunhoferstraße bis zur vorgesehenen Ortsumfahrung Nord wird nicht vorgenommen. (4:14)

 

Die Fläche für den angedachten Gewerbehof wird am Südrand so weit zurück-genommen, dass im Süden der Zufahrtsstraße keine Gebäude mehr errichtet werden. Die Fläche kann entsprechend der aktuellen Nutzung als „P“ (Parkplatz) ausgewiesen werden. (8:12)

 

An der Münchner Straße / Im Grund wird kein neues Wohngebiet ausgewiesen. (5:15)

 

Die Wohngebietsausweisung östlich der Lena-Christ-Straße wird nicht nach Norden fortgesetzt. (8:12)

 

Zwischen Bräuhausstraße und Würm wird kein Wohngebiet eingezeichnet. (7:13)

 

Zwischen Pasingerstraße und Würm, Höhe Semmelweisstraße, wird keine Veränderung vorgenommen, d.h. Grünfläche bleibt, es wird kein Mischgebiet ausgewiesen. (8:12)

Monitoring: Der Satz „sollte diese Fläche (dabei ging es um die Wiese an der Richard-Wagner-Straße, Anm. 13.10.2018) nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre verfügbar sein, sollte ein erster Bauabschnitt im Bereich „im Grund“ umgesetzt werden“ wird gestrichen. (21:2)

 

Monitoring: Der Absatz „ Die Entwicklung gemäß der dargestellten Prioritäten entspricht in Bezug auf eine moderate Entwicklung den Leitlinien der Gemeinde. Die Steigerung der Einwohnerzahl von heute 11.186 EW auf prognosti-zierte 12.709 EW (unter Berücksichtigung eines Auflockerungsbedarfes von 169 EW) entspricht einer Einwohnerzunahme von 0,7 % im Jahr“ wird gestrichen. (6:17)

 

Monitoring: Im vorletzten Spiegelstrich werden explizit auch die Auswirkungen auf Mobilität (Kosten und Belastungen) aufgenommen. (24:0)

 

Monitoring: Es ist eine Regel aufzunehmen, die sicherstellt, dass die formulierten Prämissen auch eingehalten werden können und eine Regel, die sicherstellt, dass auch nach dem Planungshorizont dieses Flächennutzungsplanes noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen bleiben. Da diese nach den Maßgaben des Regionalplanes bereits jetzt sehr begrenzt sind, sind Maßnahmen aufzuzeigen, wie ein Übergang in eine Phase ohne weiteren Einwohnerzuwachs gestaltet werden kann. (5:19)

 

In die Grafiken wird auf Höhe von 555 EW (Ortsteil Planegg) und auf Höhe von 315 EW (Ortsteil Martinsried) eine horizontale Linie eingezeichnet, die das Erreichen des anteiligen 0,5% Wachstums mit Horizont 2030 markiert, bzw. 634 und 356 mit Horizont 2035, Markierungen bei 625 und 351 (Horizont 2030) bzw. 900 und 510 (Horizont 2035) markieren das Erreichen eines anteiligen kontinuierlichen 0,7%igen EW-Zuwachses. (4:20)

 

Monitoring: Die EW-Entwicklung, die sich durch die gegenwärtigen Baumaßnahmen in Martinsried einstellen wird, wird dem Einwohnerzuwachs des Ortsteiles Martinsried als Sockel 2020 hinzugerechnet. (12:12)

 

Für das Monitoring wird zur Ermittlung der Entwicklung der Einwohnerzahlen die Zahl der im Planegger Einwohnermeldeamt gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnsitz in Planegg herangezogen. Basisjahr für diese Berechnungen bildet das Jahr 2017 mit einer Einwohnerzahl von 11.186. (23:0)

 

Ziel des in der Anlage des Flächennutzungsplanes befindlichen Monitorings ist die gezielte Steuerung der Gemeindeentwicklung im Sinne der Leitlinien. Mit Bezug auf die Entwicklung der Einwohnerzahl nach Melderegister sollen Planungen für Gewerbe und Wohnen, die den Außenbereich oder „Ortsabrundungen“ betreffen, solange nicht verfolgt werden, als sich die Entwicklung der Einwohnerzahl dadurch absehbar über das Niveau von 0,7% pro Jahr entwickeln würde. (10:13)

 

Redaktionell: 12.5.3.: Im letzten Satz wird gestrichen: „und dies punktuell auch über untergeordnete Bebauung zu definieren“ (dazu Seite 21 des Landschaftsplanes: Darüber hinaus wird zwischen Martinsried und Planegg sowie zwischen Planegg und Gräfelfing Trenngrün dargestellt, das von Bebauung freigehalten werden soll). (6:17)

 

Antrag der FDP Fraktion vom 14.05.2018:Die Grünfläche am Waldrand südlich der Straße „Am Klopferspitz“ wird als Grünfläche, wie in geltendem Flächennutzungsplan ausgewiesen, beibehalten. (9:14), Protokollnotiz: Die FDP Fraktion, die Grüne Gruppe 21  und Gemeinderatsmitglied Sammataro bitten um namentliche Nennung, dass sie sich dafür ausgesprochen haben.